Ein Sanitätshaus mit Vollversorger-Status deckt in der Regel den Großteil der Produkte ab. Dennoch kann es einzelne Ausschlüsse geben, etwa bei Inkontinenzprodukten.
Zudem verfügen manche Sanitätshäuser – je nach Bundesland und Krankenkasse – nicht über die nötigen Versorgungsverträge.
Im Ausnahmefall können daher weder Apotheke noch Sanitätshaus ein Rezept bedienen.
In solchen Fällen fragen Sie einen anderen angeschlossenen Sanitätshaus-Partner an oder verweisen den Kunden direkt an ein anderes Sanitätshaus.
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