Kann ich Hilfsmittel Rezepte von Krankenkassen, mit denen ich keinen Hilfsmittellieferungsvertrag abgeschlossen habe, an die Sanitätshäuser weiterleiten?

Geändert am Do, 12 Mär um 1:13 NACHMITTAGS

Sollte kein Hilfsmittel-Lieferungsvertrag zwischen Ihnen und der Krankenkasse bestehen, ist die Weiterleitung an den Sanitätshaus-Partner besonders empfohlen. Das Sanitätsheus rechnet dann eigenständig mit der Krankenkasse ab.

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