Ja, je nach Situation des Patienten und dessen Mobilität kann es sinnvoll sein, die Apotheke als Lieferadresse beim Sanitätshaus anzugeben.
In vielen Fällen – insbesondere bei größeren Hilfsmitteln – ist eine Lieferung an die Apotheke möglich. In bestimmten Fällen, wenn der Kunde zum Beispiel die Zustellung nicht entgegennehmen kann oder das Produkt von einem Betreuer entgegengenommen werden muss, kann die Apotheke das Vorgehen auch bei kleinen Produkten jederzeit direkt mit dem jeweiligen Sanitätshaus abstimmen.
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