Wann ist ein Hilfsmittel apothekenüblich und wann nicht?

Geändert am Di, 9 Jun um 9:56 VORMITTAGS

Nicht apothekenübliche Hilfsmittel sind in der Regel größere oder sanitätshausspezifische Produkte, wie zum Beispiel Rollstühle, Pflegebetten oder ähnliche Hilfsmittel, die typischerweise über ein Sanitätshaus versorgt werden.


Wenn Sie unsicher sind, ob ein Hilfsmittel in Ihrer Apotheke bearbeitet werden kann, erhalten Sie Unterstützung direkt im Online-Verwaltungssystems.

Starten Sie dazu einfach die Bearbeitung des Hilfsmittelrezepts in der Bestellzentrale. Im nächsten Schritt wählen Sie 

erstmal “Nicht apothekenüblich”. Das System unterstützt Sie anschließend bei der Prüfung und dabei, das Rezept korrekt einzuordnen und den weiteren Bearbeitungsprozess abzuschließen.

Eine detaillierte Anleitung zur Bearbeitung eines Hilfsmittel-Rezepts finden Sie auch in unserem Apotheken Benutzer Handbuch.

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