In diesem Fall verbleibt die Bearbeitung vollständig bei Ihnen in der Apotheke.
Sofern das verordnete Hilfsmittel eine PZN aufweist und für Apotheken bestellbar ist, können Sie die Versorgung selbst durchführen.
Liegt keine PZN vor, ist eine Weiterleitung an einen Sanitätshaus-Partner erforderlich, da diese Hilfsmittel in der Regel nur über ein Sanitätshaus versorgt werden. Optional muss der Kunde selber das Rezept in einem Sanitätshaus seiner Wahl einreichen.
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