Was passiert, wenn bei einem weitergeleiteten Hilfsmittelrezept eine Reparatur erforderlich ist, z. B. bei einem Rollstuhl?

Geändert am Mi, 11 Mär um 4:29 NACHMITTAGS

Wenn ein Hilfsmittel über einen Sanitätshaus-Partner versorgt wurde und anschließend eine Reparatur oder Reklamation erforderlich ist, sollte sich der Kunde direkt an das zuständige Sanitätshaus wenden.

Das Sanitätshaus übernimmt in diesem Fall die weitere Prüfung und Abwicklung. Auch mögliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller werden über das Sanitätshaus geltend gemacht.

War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren