Wenn ein Hilfsmittel über einen Sanitätshaus-Partner versorgt wurde und anschließend eine Reparatur oder Reklamation erforderlich ist, sollte sich der Kunde direkt an das zuständige Sanitätshaus wenden.
Das Sanitätshaus übernimmt in diesem Fall die weitere Prüfung und Abwicklung. Auch mögliche Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller werden über das Sanitätshaus geltend gemacht.
War dieser Artikel hilfreich?
Das ist großartig!
Vielen Dank für das Feedback
Leider konnten wir nicht helfen
Vielen Dank für das Feedback
Feedback gesendet
Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren