Brauchen Apotheker, PTAs und PhiPs eine Zusatzqualifikation für die neuen Impfungen?

Geändert am Mi, 8 Jul um 9:42 VORMITTAGS

Ja, Voraussetzung ist eine ärztlicher Schulung gemäß § 20c IfSG und eine Qualifikation nach dem BAK-Curriculum.

BAK und Bundesärztekammer (BÄK) haben bis Anfang September 2026 Zeit, ein Mustercurriculum für die Schulung und die Ergänzungsschulung der Apotheker*innen zu entwickeln. Für PTAs und PhiPs soll ein Mustercurriculum bis Anfang November 2026 erstellt sein.

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