Ja, Voraussetzung ist eine ärztlicher Schulung gemäß § 20c IfSG und eine Qualifikation nach dem BAK-Curriculum.
BAK und Bundesärztekammer (BÄK) haben bis Anfang September 2026 Zeit, ein Mustercurriculum für die Schulung und die Ergänzungsschulung der Apotheker*innen zu entwickeln. Für PTAs und PhiPs soll ein Mustercurriculum bis Anfang November 2026 erstellt sein.
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