Es dürfen alle Apotheker, PTAs und PhiPs impfen, die eine ärztlicher Schulung gemäß § 20c IfSG und eine Qualifikation nach dem BAK-Curriculum haben. Impfungen durch PTAs und PhiPs werden unter apothekerlicher Verantwortung durchgeführt.
Weitere Informationen haben wir auf unserer Website zusammengestellt. Dort finden Sie auch eine ausführlichere Checkliste zu den Voraussetzungen.
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