Was darf man nach dem neuen Gesetz impfen?

Geändert am Fr, 12 Jun um 2:07 NACHMITTAGS

Alle Impfungen mit Nichtlebend-Impfstoffen sind künftig für Erwachsene in der Apotheke möglich. Dies sind zum Beispiel auch Impfungen gegen Tetanus, Gürtelrose oder Virusinfektionen, die Zecken übertragen (FSME).

War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren