Die Partner-Sanitätshäuser decken die meisten Hilfsmittel ab. Doch spezielle Verträge mit Krankenkassen oder besondere Anforderungen können im Einzelfall dazu führen, dass ein Sanitätshaus ein Rezept ablehnt. In diesem Fall geht das Rezept zurück an die Apotheke.
Die Apotheke hat dann zwei Möglichkeiten:
Variante 1: Sie prüft gemeinsam mit dem Kunden, ob ein anderes angeschlossenes Partner-Sanitätshaus die Versorgung übernimmt.
Variante 2: Sie gibt das Rezept an den Patienten zurück. Die weitere Organisation und Auswahl eines geeigneten Leistungserbringers liegen in diesem Fall beim Kunden selbst.
Auch in solchen Ausnahmesituationen ist eine flexible und individuelle Handhabung wichtig, damit die Versorgung bestmöglich gewährleistet bleibt.
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