Für Selbsttests, einschließlich einer unterstützten kapillaren Blutentnahme aus der Fingerbeere (z. B. mittels Lanzette), ist keine schriftliche Einwilligung erforderlich.
Das Einverständnis gilt in diesem Fall als durch eine konkludente Handlung gegeben, beispielsweise wenn der Kunde den Finger für die kapillare Blutentnahme bereitstellt. Eine zusätzliche schriftliche Dokumentation ist daher nicht notwendig.
Diese Regelung kann sich bei venösen Blutentnahmen unterscheiden. Entsprechende rechtliche Regelungen werden berücksichtigt, sobald venöse Bluttests im Angebot integriert werden.
Apotheken, die bereits heute venöse Blutentnahmen über separate Räumlichkeiten und beispielsweise Heilpraktiker anbieten, können sich für eine individuelle Klärung an unseren Support wenden.
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