In der Apotheke dürfen grundsätzlich keine kosmetischen Services, wie zum Beispiel Wimpernfärben oder das Stechen von Ohrlöchern, angeboten werden. Erlaubt sind ausschließlich medizinisch indizierte Leistungen, zum Beispiel Stillberatung oder Hautanalyse.
Hinweise zu erforderlichen Qualifikationen des Personals werden im Verwaltungssystem noch angegeben.
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