Alle im Online-Verwaltungssystem angebotene Kategorien (Gruppen) der Gesundheitsservices werden unter anderem auch für den Apothekenfinder herangezogen. Nach § 1a Abs. 10 und 11 ApoBetrO gehören Leistungen aus dem Bereich “Beauty & Hautgesundheit“ jedoch nicht zu den apothekenüblichen Produkten und Dienstleistungen, und dürfen somit weder in den Apothekenräumlichkeiten angeboten noch beworben werden. Die Apotheke kann zwar eigene Gesundheitsservices und Produkte anlegen, dabei bleibt die Verantwortung und das Risiko jedoch allein bei der Apotheke.
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