Wo dürfen Impfungen durchgeführt werden?

Geändert am Fr, 12 Jun um 2:09 NACHMITTAGS

Impfungen dürfen in geeigneten Räumlichkeiten der Apotheke durchgeführt werde, die eine Diskretion für den Kunden bieten und den strengen Hygienevorschriften gerecht werden. Zudem muss für eventuelle seltene Notfälle (wie allergische Schocks) eine entsprechende Notfallausrüstung vorhanden sein.
Apotheken dürfen mit dem sogenannten "aufsuchenden Impfen" auch außerhalb ihrer Räume impfen und können Termine dafür vergeben bzw. vereinbaren. Auch beim aufsuchenden Impfen müssen alle Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung eingehalten werden – insbesondere zu Hygiene, Privatsphäre und Dokumentation.

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