Kann ich die Rezepte von IKK-Patienten für Kanülen oder Ähnliches an ein Sanitätshaus weiterreichen?

Geändert am Mi, 25 Mär um 1:07 NACHMITTAGS

Kanülen sind apothekenübliche Produkte und können nicht an einen Sanitätshaus-Partner weitergegeben werden. Wenn Sie keine Rezepte mit der IKK abrechnen können, müssen Sie in dem speziellen Fall das Rezept an den Kunden zurückgeben.


Rezepte für nicht-apothekenübliche Produkte von IKK-Kunden können an einen Sanitätshaus-Partner weitergegeben werden, da dieser selbst mit den Krankenkassen abrechnet, nachdem das Rezept übernommen wurde.

Natürlich sehen Sie im System jederzeit den Bearbeitungsstatus des weitergeleiteten Rezepts und können damit Ihren Kunden nach Bedarf auch auf dem Laufenden halten.


In Einzelfällen, bei denen Sie unsicher sind, können Sie natürlich jederzeit mit dem Sanitätshaus-Partner Rücksprache halten.

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