Diese Meldung erscheint, wenn die automatische OVP-Prüfung ergibt, dass für die verordnete Produktgruppe kein Versorgungsvertrag zwischen Ihrer Apotheke und der Krankenkasse des Kunden besteht. In diesem Fall können Sie das Rezept direkt an Ihren Sanitätshaus-Partner übergeben, sofern die Produktgruppe des Sanitätshauses bedient wird.
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