Die Voraussetzung zur venösen Blutabnahme ist eine ärztliche Schulung und eine Qualifikation nach dem BAK-Curriculum.
BAK und BÄK erstellen zunächst ein Mustercurriculum bis Anfang November 2026. Zudem muss diese Tätigkeit der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Des weiteren müssen natürliche alle Vorschriften und Anforderungen an Räumlichkeiten, Hygiene, Desinfektionsmittel und Ausstattung eingehalten werden und die durchführende Person muss eine Impfung gegen Hepatitis B haben.
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